Freiwilliges und verpflichtendes Betriebspraktikum

Am 24.09.2024 fand der Informationsabend zur beruflichen Orientierung statt. Hier finden Sie die Präsentation zum Praktikum.

Präsentation

Ein freiwilliges Betriebspraktikum absolviert man grundsätzlich in den Ferien. Die Teilnahme an einem Praktikum wird Herrn Limmer, der das Praktikum koordiniert, rechtzeitig (zwecks Abschluss einer Haftpflichtversicherung) angezeigt. Eine Versicherungsbestätigung ist dem Betrieb vorzulegen.

♦ Anmeldeformular freiwilliges Praktikum

Ein verpflichtendes Betriebspraktikum findet in der 9. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2024/2025 in folgenden Zeiträumen statt.:

9 b, d, e: 04.11.-08.11.2024 (Anmeldung bis 18.10.2024)

9 a, c, f: 28.04.-02.05.2025 (Anmeldung bis 04.04.2025)

Schülerinnen und Schüler müssen sich für die Zeit (während der Schulzeit) selbstständig einen Praktikumsplatz suchen und diesen dem Koordinator für berufliche Orientierung per Formular (siehe Download-Center) ausdrucken und nachweisen.

Anmeldeformular Pflichtpraktikum

Darüber hinaus sind alle Schülerinnen und Schüler der 9. Und 10. Jahrgangsstufen, die sich nicht an Klassenfahrten beteiligen, dazu angehalten diese Zeiten sinnvoll für ein freiwilliges Praktikum zu nutzen.

Praktikumsplätze und Lehrstellen

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Freie Praktikumsstellen sowie freie Ausbildungsstellen bei Handwerksbetrieben vor Ort und aus ganz Schwaben sind in der Lehrstellen- und Praktikumsplatzbörse der Handwerkskammer für Schwaben zu finden.
www.lehrstelleboerse-schwaben.de
www.praktikumsboerse-schwaben.de

FAQs zum Betriebspraktikum

Was ist ein Betriebspraktikum?
Hierbei schnuppert ein Schüler in den Ferien ca. 5 Tage in einem Beruf und Betrieb seiner Wahl.

Wer darf daran teilnehmen?
Alle Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, vorzugsweise in der 9. Jahrgangsstufe, aber evtl. schon in der 8. oder auch noch 10. Klasse.

Was tun, wenn die Altershürde noch nicht erreicht ist?
Rücksprache mit dem Praktikumsbetreuer Herrn Limmer (E-Mail) halten.

Wann kann eine sog. „Schnupperlehre“ gemacht werden?
In der Regel in allen Ferienzeiträumen. Willst Du an einem Schüleraustausch (England, Frankreich) oder in der 10. Klasse an der Studienfahrt nicht teilnehmen, dann sollst Du in dieser Zeit (also während der Schulzeit) sogar ein Praktikum absolvieren. Dies ist ausdrücklich erwünscht, damit nicht der Unterricht in einer Parallelklasse besucht werden muss.

Wo kann ich ein Praktikum machen?
Den Betrieb oder die Firma suchst Du Dir selbst aus. Auch den Zeitraum vereinbart man selbst. Tipp: Erst anrufen und anfragen, dann bewerben.

Was brauche ich für eine Schnupperlehre?
Die Schule schließt für Praktikanten auf Antrag eine Gruppenhaftpflichtversicherung zum Preis von 1,50 € ab. Das Antragsformular findest Du hier. Das ausgefüllte Formular bitte eine Woche vor Antritt des Praktikums im Sekretariat abgeben. Für ein Praktikum während der Schulzeit ist außerdem rechtzeitig ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht zu stellen.

Wozu soll ich ein Praktikum absolvieren?

  • Um erste Erfahrungen zu sammeln
  • Um Stärken wie Schwächen herauszufinden
  • Um Fähigkeiten wie Fertigkeiten auszuloten
  • Um potentielle Betriebe für spätere Bewerbungen zu finden

Was geht gar nicht?

  • Dass die Eltern den Job vereinbaren
  • Dass man im elterlichen Betrieb praktiziert
  • Dass man bis Ende 10. Klasse kein Praktikum gefunden hat

    Carpe diem! Nutze den Tag!
    Viel Erfolg wünscht

Oliver Limmer
StR (RS), Praktikumsbetreuer

Praxiskontakt

Seit Februar 2017 können Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren anstelle eines Betriebspraktikums bei einem "Praxiskontakt" Beschäftigten eines Betriebs über die Schultern schauen. Ein Praxiskontakt hat rein informativen Charakter. Dazu weitere Informationen auf einem Merkblatt der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft.